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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, kostenpflichtig oder kostenlos, der Sattel-Hochstuckli AG inklusiv Berggasthaus Mostelberg. Die Sattel-Hochstuckli AG ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis des Kunden. Für Billette und Leistungen Dritter, für welche die Sattel-Hochstuckli AG als Verkäuferin oder Mittlerin auftritt gelten die AGB der jeweiligen Gesellschaft und deren Produkte - wie z.B. Kombiangebote mit Partnerunternehmungen, Vermietung von Sportgeräten (Schlitten) usw.

 

1.1 Vertrag

Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Fahrausweises oder einer Dienstleistung bzw. mit deren Inanspruchnahme kommt der Vertrag mit der SHAG zustande. Die vorliegenden AGB gelten mittels jeder Bestellung/Kauf/Inanspruchnahme als vorbehaltlos angenommen.

1.2 Ausweispflicht

Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn-/Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Barcodekarten, KeyCard, Einheimischer Ausweis (Bürgerkarte), Halbtax/GA müssen ebenfalls vorliegen.

1.3 Datenträger

Die KeyCard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnen und Liften der Sattel-Hochstuckli AG. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die KeyCard ist bei allen Verkaufsstellen gegen ein Depot von CHF 5.00 erhältlich. Bei Rückgabe der KeyCard wird das Depot zurückerstattet. Sichtlich defekte KeyCards werden nicht kostenlos ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert. Barcode- und EinwegKeyCards sind depotlose Tages-/Einzelfahrtenkarten und werden für Fussgänger, Tourenfahrer und Gruppen verwendet. Kinder bis und mit 5.99 Jahre (Stichtag Geburtstag) fahren bei uns in Begleitung eines Erwachsenen gratis Ski. KeyCard obligatorisch. Ausgenommen davon sind die Eintritte ins Kinderland, hier gilt der entsprechend publizierte Tarif.

1.4 Datenschutz

Die Sattel-Hochstuckli AG verpflichten sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Missbrauchsverfolgung, Erheben wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass die Sattel-Hochstuckli AG in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Sattel-Hochstuckli AG gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben.

1.5 Leistungen

Die Leistungen der Sattel-Hochstuckli AG ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn-/Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

2.1 Preise

Die Preise für die Fahrausweise werden im aktuellen Bergbahnen- Tarifprospekt und/oder im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind Punktekarten des Sommers. Diese müssen bis Ende der aktuellen Saison, eingelöst werden. Ungebrauchte Tage verfallen und werden weder rückvergütet noch auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen gemäss aktueller Publikation im Internet www.sattel-hochstuckli.ch. Zusätzlich zu den Ticketpreisen erheben die Sattel-Hochstuckli AG ein KeyCard-Depot von CHF 5.00. Sie kann wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch bei anderen Unternehmungen innerhalb der Branche benutzt werden. Das Depot wird nach Rückgabe der Karte zurückerstattet.

2.2 Zahlung

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von den Sattel-Hochstuckli AG schriftlich bestätigt wird. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach weiterer Mahnung aus, ist die Sattel-Hochstuckli AG berechtig, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die Sattel-Hochstuckli AG behalten sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Sattel-Hochstuckli AG. Banküberweisungs- und Cheque-Gebühren gehen zu Lasten des Absenders.

2.3 Währung

Die Preisangabe erfolgt stets in Schweizer Franken (CHF). Die Euro Umrechnung erfolgt eins zu eins. Wechselgeld wird grundsätzlich in Schweizer Franken ausbezahlt.

2.4 Preis- und Leistungsänderung

Die Sattel-Hochstuckli AG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.

3. Billette und Abonnemente

3.1 Gültigkeit

Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Ausnahmen sind in speziellen «Sponsoring-Verträgen» schriftlich festgelegt. Saison- und Jahreskarten sind zur internen Kontrolle mit einem Foto versehen. Für Abendfahrten, Nachtangebote und Veranstaltungen ausserhalb der regulären Betriebszeiten sind nur speziell dafür vorgesehene Abonnemente gültig. Alle anderen Abonnemente und Vergünstigungen sind nicht gültig. Es gilt ein separates Tarifreglement für öffentliche Nachtangebote.

3.1.2 Stucklipass

Der Stucklipass der Kategorie "Firma, resp. Firma Mitarbeiter" ist auf die Mitarbeiter des aufgeführten Unternehmens übertragbar. Der Stucklipass der Kategorie "Firma Kunden" ist auf die Mitarbeiter und Kunden des aufgeführten Unternehmens übertragbar.

3.2 Altersklassen

Kinder bis und mit 5.99 Jahren fahren gratis. Ausgenommen sind Eintritte ins Kinderland, Hüpfburg, Tubingbahn, Rodelbahn etc. Hier gilt wiederum der entsprechende Tarif. Reduzierte Kindertarife vom 6. bis 15.99. Geburtstag sowie reduzierte Jugendtarife vom 16. bis 19.99 Geburtstag im Winter. Erwachsenentarife gelten im Winter ab dem 20. Geburtstag und im Sommer ab dem 16. Geburtstag. Seniorentarife gelten im Winter ab dem 64. resp. 65 Geburtstag.

3.3 Gruppen

Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 10 Fahrausweise bezogen und bezahlt werden. Als Gruppe gelten Vereine, Clubs, Firmen oder amtlich anerkannte Schulen. Der Gruppenleiter muss alle Tickets gemeinsam beziehen und bezahlen. Eine Einzelabgabe der Gruppentickets durch die Sattel-Hochstuckli AG ist nicht möglich. Die Tickets müssen den gleichen Gültigkeitsbereich und die gleiche Gültigkeitsdauer aufweisen. Detaillierte Informationen über attraktive Gruppenrabatte sind an der Verkaufsstelle erhältlich.

 

3.4 Definition Einheimische

Gültig für alle Einwohner von Sattel, Unterägeri, Oberägeri, Allenwinden, Morgarten, Baar, Steinen, Steinerberg. Sie erhalten vergünstigte Konditionen auf der Gondelbahn, Tageskarte sowie Saisonkarte.

3.5 Reisende mit einer Behinderung

Bei Berg- und Talfahrten für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist der normale Tarif zu bezahlen. Die Begleiter erhalten eine Freikarte, sofern die Person mit einer Behinderung den Begleiterausweis der SBB besitzt.

3.6 Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl eines Mehrtages-Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung direkter Ersatz geleistet. Ersatz wird nach entsprechender Abklärung nur geleistet, wenn das Ticket nicht bereits verbraucht worden ist. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt.

3.7 Rückerstattungen

Bei Unfall oder Krankheit des Karteninhabers muss das Abonnement mit Artzeugnis so rasch als möglich, spätestens aber 14 Tage nach dem Unfall/Krankheit, bei einer Ausgabestelle hinterlegt werden (auch durch Drittpersonen möglich). Sofern das Abonnement nicht mehr benützt werden kann, werden die Abgabe eines Arztzeugnisses, das von einem praktizierenden Arzt bzw. von einem Spital ausgestellt sein muss, die nicht genutzten Tage zurückerstattet. Für die Berechnung der Rückerstattung ist der Unfalltag relevant. Kein Rückerstattungsanspruch besteht auf: Einzelfahrten, Halbtages-, Eintages-, Promotions- und Spezialtickets. Der Prozentsatz der Rückerstattungen für Saison- und Jahreskarten werden folgendermassen berechnet:

  • bis 15. Dezember 75 % des Kaufpreises

  • bis 31. Dezember 60 % des Kaufpreises

  • bis 15. Januar 50 % des Kaufpreises

  • bis 31. Januar 35 % des Kaufpreises

  • bis 28./29. Februar 20 % des Kaufpreises

  • ab 1. März keine Rückerstattung

 

Die Rückerstattung erfolgt in Bar oder als Wertgutschein. Rückerstattungen sind nur bis Ende der aktuellen Saison möglich. Der Prozentsatz der Rückerstattung für Sommersaisonkarten wird folgendermassen berechnet:

  • bis Ende Juni 70 % des Kaufpreises

  • bis Ende Juli 50 % des Kaufpreises

  • bis Ende August 30 % des Kaufpreises

  • ab Anfangs September keine Rückerstattung mehr.

Rückerstattungen sind nur bis Ende der aktuellen Saison möglich. Keine Rückerstattung bei persönlichen Verhinderungsgründen, vorzeitiger Abreise, ungünstige Wetter- und Schneeverhältnissen. Ein reduzierter Bahnbetrieb (insbesondere Vor- und Nachsaison) bleibt vorbehalten und berechtigt nicht zu Rückerstattungen.

 

3.7.1 Stucklipass

Beim Stucklipass handelt es sich um eine Sonderkation. Eine Rückerstattung ist bei Krankheit oder Unfall ist nicht möglich. Bei einem Todesfall kann der Stucklipass auf eine andere Person überschrieben werden.

 

3.8 Missbrauch / Fälschung

Das Kassen-, Bahn- oder beauftragtes Kontrollpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen. Der Kunde hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Jede missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen, insbesondere die Übertragung von Lifttickets oder Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Nebst der tarifmässigen Taxe des unberechtigt auf sich getragenen oder ungültigen Fahrausweises wird, gestützt auf Art. 16 des eidg. Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985, ein Zuschlag von CHF 150.00 erhoben. Zudem muss ein gültiges Ticket erworben werden. Die SHAG behält sich überdies eine polizeiliche Verzeigung bzw. strafrechtliche Verfolgung vor. Der Fahrausweissinhaber ist dafür verantwortlich, dass mit seinem Ticket kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.

4. Anlagen und Pisten

 

4.1 Störungen in der Leistungserbringung/Betriebseinstellung

Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Streiks oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu Rückerstattung noch zu Entschädigung.

4.2 Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers

Bei rücksichtslosem Verhalten, Verstoss gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnung des Bahn-, Kassen oder Kontrollpersonals, insbesondere bei Nichtbeachtung der FIS-Regeln, Missachtung von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie beim Befahren von gesperrten Pisten oder Wildruhe- und Waldschutzzonen etc., kann die Sattel-Hochstuckli AG dem Ticketinhaber den Fahrausweis entziehen. Ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten/Pisten geschlossen und das Fahren auf der Piste verboten. Die letzte Pistenkontrolle wird jeweils nach Schliessung der Bergbahnen durchgeführt. Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauch die Sicherheit und Ordnung im Wintersportgebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Wintersportpisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises. Wer Anlagen und Einrichtungen der Sattel-Hochstuckli AG beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten. 

4.3 Funsportgeräte

Aus Sicherheitsgründen und gemäss geltenden SKUS-Regeln werden Funsportgeräte aller Art nur auf der Drehgondelbahn Stuckli Rondo befördert.

4.4 Pistenmarkierungen

Die Pisten sind mit beidseitiger Markierung gekennzeichnet.

4.5 FIS-Regeln

Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgäste (www.fis-ski.com)

4.6 Skifahren mit Kleinkinder im Huckepack

Auf allen Pisten und Anlagen der Sattel-Hochstuckli AG ist es untersagt mit Kleinkindern im Huckepack-Rucksack Ski zu fahren.

5. Unfall im Wintersportgebiet

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall im Wintersportgebiet, kann der Rettungsdienst der Sattel-Hochstuckli AG in Anspruch genommen werden. Die Bergungskosten werden von der Sattel-Hochstuckli AG nach Aufwand direkt in Rechnung gestellt. Zusätzlich können Kosten Dritter wie z.B. Krankenwagen-Transport, Taxi, Flugrettung usw. entstehen. Es ist Sache des Patienten, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

6. Mietgegenstände

Die Vermietung von Sport- und anderen Gerätschaften wird mittels individualisierter Mietverträge und der darin enthaltenen Bestimmungen geregelt. Die AGB sind dabei immer integrierter Bestandteil solcher mit der Sattel-Hochstuckli AG abgeschlossenen Mietverträgen. Der Mieter haftet für grobfahrlässige Beschädigungen der Mietgegenständen. Bei Diebstahl ist ein offizieller Polizeirapport unerlässlich. Zurzeit bieten die Sattel-Hochstuckli AG Vermietung von Schlitten an.

7. Beanstandungen

Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringungen der Sattel-Hochstuckli AG betreffen, sind unverzüglich an die Sattel-Hochstuckli AG zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der Sattel-Hochstuckli AG verloren.

8. Internet / Internetseiten

Alle im Internet veröffentlichten Angaben sind ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art, insbesondere Viren, Würmer, Trojanische Pferde usw. übernimmt die Sattel-Hochstuckli AG keine Haftung. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten. Die Sattel-Hochstuckli AG haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten der Sattel-Hochstuckli AG oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen.

9. Haftung

Die Haftung der Sattel-Hochstuckli AG für Personen und Sachschäden wird auf jene Fälle, welche das Schweizerische Gesetz zwingend vorschreibt, beschränkt. Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Wintersportpisten sowie bei Unfällen auf Wander- und Schlittelwegen. Eine Haftung der Sattel-Hochstuckli AG ist ausgeschlossen für Unfälle infolge:

 

  • Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln

  • Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten

  • Missachtung von Weisungen und Warnungen des

  • Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes

  • Missachtung von weiteren Warnungen

  • fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Anlagen und Skipisten

  • ungenügender Pistenpräparierung

10. Versicherung

Die Sattel-Hochstuckli AG empfehlen allen Ticketkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Haftpflichtversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten, Versicherung usw.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die Sattel-Hochstuckli AG hält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

12. Schlussbestimmungen

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Für alle unter diesen AGB mit der SHAG abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist 6417 Sattel.

Sattel-Hochstuckli AG

Sattel, 30. April 2019

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